Allgemeine Geschäftsbedingungen [im folgenden: V. Cunningham
= VC; Vertrags-Kunde(n) = VK]
§1 Geschäftszeiten: Mo - Fr telefonisch erreichbar, sofern nicht ausser Haus
(ggf. bitte auf dem Anrufbeantworter Ihre Nachricht hinterlassen - insbesondere das konkrete Anliegen kurz zusammengefasst). Per E-Mail bin ich ja
ebenfalls erreichbar - ggf. bitte Ihr Anliegen detailliert beschreiben ! Der Support und die Beratung sind nach 20:00 Uhr allerdings mit einem Zuschlag
von 100% bzw. 50% verbunden, sofern es sich nicht um einen bereits vereinbarten Rückruf meinerseits - zu
einer noch offenstehenden Anfrage - handelt !
§2 Definition der Support- / Beratungsleistungen (§ 611 BGB): a) Die Analyse des IST-Zustandes bzw. die Feststellung der
tatsächlichen Fehlermeldungen und die daraus resultierenden Lösungsvorschläge bedingen
für sich schon stets die Berechnung des Mindesttarifes ! b) Durch die telefonische Vereinbarung eines konkreten Beratungstermins
vor Ort entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen VC und VK. Hieraus entsteht bereits ein Anspruch von VC gegenüber dem VK insofern, als
VC berechtigt ist, sofern der VK nicht spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Stornierung telefonisch oder per
Mail / postalisch vornimmt (VC muss bis 72 Stunden vor dem Termin Kenntnis über die Stornierung erlangt haben - können) !
Der Anspruch besteht, sofern VC, aufgrund einer nicht erfolgten oder auch verspäteten Stornierung, den Termin wahrnimmt und nach längstens
15 Minuten Wartezeit niemanden (keinen instruierten Vertreter des VK) antrifft (hinterlässt dann Visitenkarte), wenigstens für die
Anfahrt (siehe Paragraph 5).
§3 Bonus-Cards / Rechnungsstellung: a) Die Supportleistungen können - erst nach dem Kauf einer Bonus-Card - gewährt werden.
Dem VK wird von VC nach Erledigung der Supportanfrage stets die benötigte Zeit und die damit verbundene Bonusverrechnung mitgeteilt
(siehe hierzu zudem Paragraph 11). b) Die nicht in Anspruch genommenen Supportleistungen werden den Bonus-Card-Besitzern
selbstverständlich für das folgende Jahr gutgeschrieben. Die Auskunft über den aktuellen Bonusstand kann monatlich angefordert werden und
erfolgt ansonsten halbjährlich. Der VK kann - ebenso wie VC - den Bonus-Card-Vertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wobei der verbliebene Bonus dann - aus abrechnungstechnischen Gründen - am Ende des Quartals zurückerstattet wird - unter Verweis auf Paragraph 11. Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Alle sonstigen Leistungen werden per Rechnung abgerechnet und sind
sofort - ohne Skonto - fällig durch Überweisung auf die in der Rechnung aufgeführte Bankverbindung; Schecks und Barzahlung werden - nach
vorheriger Rücksprache - nur im Ausnahmefall akzeptiert.
§4 Preise - im Rhein-Main-Gebiet und Rhein-Hessen-Pfalz: a) Für Einzelplatz-PCs wie unter Support-Level 1 - 6
aufgeführt. b) Für Netz-PCs und komplexere Probleme entsprechend Beratungs-Level, da in der Regel (bei Nicht-Stammkunden) nur unzureichende Informationen
über die (Netz-)PC-Konfiguration vorliegen - und zumeist ein Termin vor Ort notwendig wird. c) Für Beratungs-Level 9 / 10 (Projekte) werden ggf.
gesonderte Stundensätze angeboten - in Abhängigkeit vom Volumen des Projektes sowie dem Projektort und den sonstigen Rahmenbedingungen.
§5 Anfahrtspreise: a) sind abhängig vom Standort des VK und damit zu berechnen
unter Berücksichtigung der tatsächlich benötigten Zeit zum Einsatzort vom jeweiligen
Aufenthaltsort von VC, Hahnheim oder ggf. aktueller Aufenthaltsort (jeweils nächster Autobahnanschluss).
b) für Fahrten bis zu einer halben Stunde kostenlos; Anfahrtszeiten darüber hinaus werden - ggf. - mit pauschal EUR 40,- angesetzt.
§6 Datenschutz: Es wird dafür Sorge getragen, dass die Kundendaten (z.B. Geschäftsbrief),
insofern Sie für die Bearbeitung der Anfrage nicht mehr benötigt werden (z.B. fehlerhafte Worddatei),
gelöscht werden. In keinem Fall werden die Kundendaten (Daten jeglicher Art) an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind hiervon Auskünfte an öffentliche Institutionen, sofern die Preisgabe der Daten eine gesetzliche Verpflichtung darstellt
- bspw. im Falle von vermuteten Straftaten !
§7 Haftungsbeschränkung: a) VC haftet - mit Verweis auf die Paragraphen 2 und 11 - nur
für Schäden bzw. Regressansprüche, insofern als diese unzweifelhaft, unmittelbar durch ihn selbst
verursacht wurden ! Die Beweislast obliegt dem VK ! b) Im Falle der Nichtwahrnehmung eines zugesagten Termins oder einer - von VC verursachten - Verspätung
von mehr als zwei Stunden, haftet VC nur für tatsächlich angefallene (sofern unvermeidlich im Sinne von absolut
nicht zu verschiebende Termine, die zudem mit Kosten verbunden wären) und nachgewiesene Ansprüche (siehe auch Paragraph 2) !
c) Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder
Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf
Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der
dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne
gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder
endgültig einzustellen.
§8 Freistellung: Der VK verpflichtet sich VC im Innenverhältnis (zwischen VC
und VK) von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen
Handlungen des VK beruhen. Dies gilt insbes. für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§9 Urheberrechte: Für das Gedankengut von VC, wie auch den daraus hervorgehenden Resultaten,
(z.B. Batchdateien) erwirkt dieser, unter Berücksichtigung des Paragraph 6, das
- nicht auschliessliche - Nutzungsrecht.
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken,
Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken,
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Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen
eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen,
dass die Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand: Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
§11 Sonstiges: a) Änderungen oder Ergänzungen der AGB und darauf ggf. beruhender Verträge gelten nur dann,
wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. b) Alle
Erklärungen durch VC können auf elektronischem Weg an den VK gerichtet werden (Mail oder Fax).
Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. c) Der VK kann mit Forderungen gegenüber
VC nur aufrechnen, wenn sie von VC anerkannt oder diese rechtskräftig festgestellt sind. d) Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein oder sollten die AGB oder ein darauf beruhender Vertrag eine ausfüllungsbedürftige
Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftliche Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von
VC mit dem VK vereinbart worden wäre, wenn er die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätte.
e) Die AGB sind - mit Verweis auf Paragraph 10 - in deutscher Sprache gehalten.
Level 1/2
Level 3/4
Level 5/6
Level 7-10
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